Brandschutzklassen nach DIN 4102



Brandschutzklassen nach DIN 4102, Teil 1
BrandschutzklasseEigenschaftMaterial
A nicht brennbar Beton, Mauerwerk, Böden (Sand, Kies etc.), Zemente, Mörtel, Steinzeug, Baukeramik, Glas, Schaumglas, Massive Gipsbauteile (Gipsdielen), Gußeisen, Stahl, Aluminium
A 1 nicht brennbar, ohne organische Bestandteile, ohne brennbare Bestandteile Mineralfaserbauteile, Glaswolle
A 2 nicht brennbar mit brennbaren organischen Bestandteilen, brennbare Bestandteile können enthalten sein Gipskartonplatten (mit geschlossener Oberfläche), Styroporbeton, Mineralwolle
B brennbar  
B 1 schwerentflammbar Brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe, Hartschaumkunststoffe, Brand muß selbst nach dem Entfernen der Brandquelle verlöschen
B 2 normalentflammbar Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke > 2 mm
B 3 leichtentflammbar Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke < 2 mm, Stroh, Pappen, Papier dürfen nicht verwendet werden
M1 schwer entflammbar diese häufig angeführte französische Norm entspricht ungefähr der deutschen DIN 4102 B1


Holz ist in Dicken >= 12 mm ein brennbarer Baustoff der Klassifikation B2 normal entflammbar. Holzoberflächen erreichen die in der Bauordnung geforderte Klassifikation B1 schwer entflammbar DIN 4102 Teil 1 nur mit einer besonderen Brandschutzausrüstung.



Feuerwiderstandsklassen einzelner Bauteile nach der Brandschutznorm DIN 4102
Bauteile Feuerwiderstandsklasse (Feuerwiderstandsdauer in Minuten)
z.B. Wand F90 muss mindestens 90 Minuten einem Feuerangriff standhalten
Bauteile (Wände, Decken, Unterzüge, Stützen, Treppen) F30 - F180
Feuerschutzabschlüsse (Türen, Tore, Klappen) T30 - T180
Leitungen und Leitungsführung der Haustechnik, Kabelabschottungen S30 - S180
Leitungen und Leitungsführung der Haustechnik, Durchführung von Rohren (durch Wände oder Decken) R30 - R120
Kabel mit integriertem Funktionserhalt E30 - E90

DIN 4102 Teil 12 (geändert seit 1998 als gültiger Standard) für Kabel mit integriertem Funktionserhalt E30 (30 Minuten) - E90 (90 Minuten)
Mit der DIN 4102 Teil 12 wird der Funktionserhalt von Kabelanlagen zentral definiert und geregelt.
Der Funktionserhalt bezieht sich immer nur auf komplette Verlegesysteme inklusive aller Komponenten, wie Verbindungsdosen, Leitungen und Dübel!
Temperaturbeanspruchung von etwa 1000°C an die Kabel mit integriertem Funktionserhalt und die entsprechenden Verlegesysteme.
Verlegung auf Kabelleitern, Verlegung auf Kabelrinnen, Einzelverlegung der Kabel unter der Decke mit Bügelschellen und Langwannen oder mit Einzelschellen.
Das Kabel oder das Verlegesystem alleine hat keinen Funktionserhalt!

Kabel mit grauem, rotem oder orangen Außenmantel dürfen nicht direkt dem Sonnenlicht ausgesetzt werden.

Kabel mit Funktionserhalt dürfen nur repariert werden, wenn die Flammbarriere unter dem Außenmantel (Bandierung oder Füllstoff) vollkommen unbeschädigt ist.